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Vermarktung

Power Purchase Agreement (PPA)

Eine zukunftsweisende Vermarktungsform im Bereich der erneuerbaren Energien.

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Was ist ein PPA-Vertrag?

Ein PPA (Power Purchase Agreement) ist ein Vertrag, der den Verkauf von Strom zwischen einem Erzeuger und einem Verbraucher über einen bestimmten Zeitraum regelt, beispielsweise drei Jahre. Solche Vereinbarungen nennt man Corporate-PPA. Corporate-PPAs können entweder "on-site" (die Energie wird direkt am Ort des Verbrauchs erzeugt) oder "off-site" (die Energie wird ins Netz eingespeist) abgeschlossen werden. Wenn ein Energieversorger oder Direktvermarkter als Zwischenhändler fungiert, spricht man von einem Utility PPA oder Merchant PPA. In diesem Fall verkauft der Energieversorger den Strom entweder an der Strombörse (EEX) oder liefert ihn direkt an den Endverbraucher.

 

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Wann ist ein PPA-Vertrag sinnvoll?

Power Purchase Agreements (PPAs) sind eine bedeutende Möglichkeit, Strom aus erneuerbaren Energien zu vermarkten, insbesondere für Projekte ohne Anspruch auf die gesetzliche EEG-Förderung. Das Interesse an PPA-Verträgen ist besonders groß für Photovoltaik-Freiflächenanlagen, die nicht förderfähig sind. Zudem bieten PPAs eine wirtschaftlich sinnvolle Lösung für den Weiterbetrieb von Anlagen, die aus der EEG-Förderung herausfallen.

 

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Einzelheiten und Parameter unserer PPA-Verträge
  • Technologie:
    Aktuell liegt der Fokus auf Freiflächen-Photovoltaikanlagen (PV), perspektivisch sind auch Onshore-Windprojekte möglich.

     
  • Standorte:
    Mit unseren PPA-Angeboten konzentrieren wir uns bisher ausschließlich auf den deutschen Markt. 
     
  • Anlagenstatus:
    Derzeit werden hauptsächlich Neubauprojekte von uns vermarktet. Mittelfristig könnten auch Bestandsanlagen von MaxSolar einbezogen werden.

     
  • Anlagenleistung:
    Üblicherweise liegt die Leistung pro Anlage zwischen 5 und 15 MWp, manchmal auch zwischen 30 und 50 MWp oder mehr.

     
  • Vertragslaufzeiten:
    Für EEG-geförderte Anlagen (sowohl neu als auch bestehend) betragen die Vertragslaufzeiten 1 bis 4 Jahre. Für Anlagen ohne EEG-Förderung können PPA-Verträge eine Laufzeit von 7 bis 15 Jahren haben.

     
  • Lieferstruktur:
    Optionen sind "Pay-as-produced" (Bezahlung für den tatsächlich erzeugten Strom) oder "Pay-as-nominated" (Bezahlung für eine vorab festgelegte Strommenge).

     
  • Preisstruktur:
    Die Preise können als Fixpreis, als variabler Preis mit Untergrenze und/oder Obergrenze (Floor) oder als variabler Preis, indexiert an die Strombörse, festgelegt werden.
     
  • Stromlieferung:
    Der physische Strom wird in den Bilanzkreis des Abnehmers oder dessen Lieferanten eingespeist.

 

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Gerne beraten wir Sie zu Ihrem PPA-Vertrag

Kontaktieren Sie uns telefonisch oder per Nachricht mit Ihrem Anliegen rund um PPAs im Bereich der erneuerbaren Energien. Wir leiten die Anfrage an die entsprechenden Spezialist:innen aus unserem Team weiter und stehen gerne für eine umfangreiche Beratung zur Verfügung.

Tel.: +49 861 213966-0
Fax: +49 861 209709-29
E-Mail: team-commercial(at)maxsolar.de